16. Teilfortschreibung

zu weiteren VRG für Windkraft in unseren Wäldern und Trinkwasser-schutzgebieten



Nutzt Euer Recht zur Einwandsformulierung

Frist ist der 06. Juni 2025 - danach ist keine Einreichung mehr möglich:


https://www.region-suedostoberbayern.bayern.de/fortschreibungen/16-aenderung/


Update
PNP Artikel 27.04.2026


Die
Gemeinde Burgkirchen hat ihre eingereichte Stellungnahme zur 16. Teilfortschreibung Ende Februar 2026, ohne Genehmigung des Gemeinderates diese eingereicht.

Die Begründung dazu klingt schon etwas lapidar: "..... aus Gründen des eingeschränkten Beteiligungszeitraum, den Prüfungsumfang, die Dauer des Abstimmungsprozesses mit InfraServ....."  nun gut, das ist die Arbeitsqualität der Gemeinde Burgkirchen.

Interessant hingegen dass man urplötzlich W29 und W30 als Vorranggebiete ablehnt - da man angeblich jetzt endlich neue Trinkwasserschutzgebiete bedroht sieht und InfraServ seine Industrie-Erweiterung eingeschränkt sieht.

Honi soit qui mal y pense

Aha - und wie soll dann das dortige Windrad aufgestellt werden? Es ist zu erwarten, dass die Baugenehmigung nur ein formaler Akt ist und vom verantwortlichen Landrat Schneider durchgewunken wird - egal welche Einwende am 06. Mai öffentlich diskutiert werden. Heißt dass dann das Windrad wird trotzdem aufgestellt?

Das gleiche Spiel wie mit Tennet und der 380kv-Leitung, und die sich kreuzenden Stellflächen zweier WKAs. Hier wird auch nichts entschieden. Dieses Projekt wird durchgeprügelt gegen jede Ratio.

Das ist unser Region - das ist unsere bayerische Regierung, die bockbeinig ein Prestigeprojekt durchpeitschen will.

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Der Regionalverband Südostoberbayern plant mit seinem verantwortlichen Vorsitzenden Landrat Erwin Schneider eine weitere großzügige Ausweisung von VRG in Trinkwasserschutzgebieten und in unseren Wäldern.

Insgesamt liegen wir dann bei 1,95% Flächenausweisung für die Region Südostoberbayern.

Inzwischen haben auch mehrere Gemeinden Ihre Einwendungen eingereicht und sind auch gewillt den Klageweg zu gehen, sollten Ihre Einwendungen keine Berücksichtigung finden.


Auch wir haben unsere Einwendungen anwaltlich ausformulieren lassen und eingereicht. Vielen Dank für Eure finanzielle Unterstützung dabei.

Immer noch unverständlich ist, wie die 17. Teilfortschreibung vorgezogen werden konnte, auf Grund der brandeiligen Planung der Staatsforsten als Verpächter mit dem Windprojekt von 40 WKAs im Bannwald und Trinkwasserschutzgebiet.

Die Vorranggebiete (VRG) in der 16. Teilfortschreibung wurden vergrößert und vorherige Vorbehaltsgebiete gestrichen und stattdessen neu ausgewiesen als VRG -
für uns ganz klar ein grober Verfahrensfehler.


Damit wäre die 17. Teilfortschreibung nicht mehr gültig. Das geplante Windkraftprojekt muss neu ausgewiesen werden.


Herr Landrat Erwin Schneider wann bekommen wir endlich Antwort auf unsere Schreiben? Chillyvanilly war gestern - langsam wird's eng....