16. Teilfortschreibung

zu weiteren VRG für Windkraft in unseren Wäldern und Trinkwasser-schutzgebieten



Nutzt Euer Recht zur Einwandsformulierung

Frist ist der 06. Juni 2025 - danach ist keine Einreichung mehr möglich:


https://www.region-suedostoberbayern.bayern.de/fortschreibungen/16-aenderung/


Der Regionalverband Südostoberbayern plant mit seinem verantwortlichen Vorsitzenden Landrat Erwin Schneider eine weitere großzügige Ausweisung von VRG in Trinkwasserschutzgebieten und in unseren Wäldern.

Insgesamt liegen wir dann bei 1,95% Flächenausweisung für die Region Südostoberbayern.

Inzwischen haben auch mehrere Gemeinden Ihre Einwendungen eingereicht und sind auch gewillt den Klageweg zu gehen, sollten Ihre Einwendungen keine Berücksichtigung finden.


Auch wir haben unsere Einwendungen anwaltlich ausformulieren lassen und eingereicht. Vielen Dank für Eure finanzielle Unterstützung dabei.

Immer noch unverständlich ist, wie die 17. Teilfortschreibung vorgezogen werden konnte, auf Grund der brandeiligen Planung der Staatsforsten als Verpächter mit dem Windprojekt von 40 WKAs im Bannwald und Trinkwasserschutzgebiet.

Die Vorranggebiete (VRG) in der 16. Teilfortschreibung wurden vergrößert und vorherige Vorbehaltsgebiete gestrichen und stattdessen neu ausgewiesen als VRG -
für uns ganz klar ein grober Verfahrensfehler.


Damit wäre die 17. Teilfortschreibung nicht mehr gültig. Das geplante Windkraftprojekt muss neu ausgewiesen werden.


Herr Landrat Erwin Schneider wann bekommen wir endlich Antwort auf unsere Schreiben? Chillyvanilly war gestern - langsam wird's eng....