Bayerisches Verwaltungs-gericht



Aktenzeichen: 22 A 23.40049 vom 04.07.2024

§

Bayerisches Verwaltungsgericht

Aktenzeichen: 22 A 23.40049 vom 04.07.2024
Urteil gegen Windkraft in Trinkwasserschutzgebieten:


Ergebnis: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes für die drei Anlagen im Juli 2024 für rechtswidrig. Der Schutz des Trinkwassers steht über dem öffentlichen Interesse für Windenergie!


Warum gilt das nicht für die Region Altötting?

Weil hier eh schon alles durch die hiesige Chemie mit der Langzeitchemikalie PFOA und GenX verseucht ist?


Weiterhin sind unsere Trinkwasserschutzzonen II bis III als VRG (Vorranggebiete) für Windindustrieanlagen durch den regionalen Planungsverband ausgewiesen. Weiter plant der Projektierer Qair diese Schutzzonen zu bebauen.